Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Aktionsplan gegen Sucht

20.10.2022RN

Der vorliegende Aktionsplan gegen Sucht NRW (2020) baut auf dem Landeskonzept gegen Sucht NRW (2020) auf und zeigt prioritäre Handlungsbedarfe in den Bereichen Prävention und Hilfe auf. Mit dem Aktionsplan werden die im Landeskonzept gegen Sucht NRW festgeschriebenen fachlichen Grundsätze und Rahmenvorgaben konkretisiert.
Wichtigstes Ziel bleibt, die sektorenübergreifende Vernetzung der Hilfesysteme voranzubringen und die differenzierten Angebote fachlich-inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln, damit noch mehr Menschen die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Die frühzeitige Inanspruchnahme der Hilfen lässt sich vor allem durch Erhöhung der Angebotstransparenz und Erleichterung des Zugangs zu geeig­neten Angeboten verbessern. Hierzu kann ein möglichst niedrigschwelliger Hilfeansatz mit den Elementen Problemerfassung, Erst- und Soforthilfe, Entwicklung von Handlungsoptionen für die konkrete Ausgestaltung der Hilfen und die Vermittlung in weiterführende Hilfen einen wichtigen Beitrag leisten.

Gemeinschaftsaktion mit starker Zielgruppenorientierung

Sowohl Suchtprävention als auch Suchthilfe benötigen eine noch stärkere Zielgruppenorientierung, um nachhaltig zu wirken und auch langfristig erfolgreich zu sein. Die Angebote müssen sich noch stärker an der Lebenswirklichkeit und den Lebenswelten der betroffenen Menschen orientieren und den geschlechterdifferenzierten, sozialen und kulturellen Anforderungen Rechnung tragen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Ausrichtung auf neue Zielgruppen, Konsumtrends und Entwicklungen bei den Abhängigkeitserkrankungen. Neben verhaltenspräventiven Maßnahmen bedarf es auch der Einbeziehung verhältnispräventiver Ansätze. Die Überprüfung bestehender sowie die Entwicklung evidenzbasierter innovativer Konzepte der Prävention und Hilfe ist geboten, damit das Suchthilfesystem auch den künftigen Anforderungen gewachsen ist.
Eine vordringliche Aufgabe des Aktionsplans ist die Förderung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe suchtkranker Menschen am gesellschaftlichen Leben. Er leistet damit zugleich einen wichtigen Beitrag gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung der Betroffenen in allen Lebensbereichen.
Der Aktionsplan ist daher als Gemeinschaftsaktion angelegt, an der sich neben den zuständigen Ressorts der Landesregierung alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe beteiligen. Hierzu gehören die Ärzte- und Apothekerkammern, die Psychotherapeutenkammer, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassenverbände und Rentenversicherungsträger, die Wohlfahrtsverbände, die kommunalen Spitzenverbände, die Landschaftsverbände, die Krankenhausgesellschaft und vor allem auch die Gruppen und Organisationen der Suchtselbsthilfe. Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, die Umsetzung des Aktionsplans aktiv zu unterstützen und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Strukturentwicklungen eingeleitet und gefördert sowie bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsangebote im Hilfesystem nachhaltig verankert werden.

Download "Aktionsplan gegen Sucht"

Weitere Informationen der Suchtkooperation NRW zum Förderverfahren


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