Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Cannabis

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Die indische Hanfpflanze enthält mehr als 60 berauschende Wirkstoffe. Die berauschende Wirkung löst Delta-9-THC (Tetrahydrocannabinol) aus. Dieser Stoff beeinflusst Stimmungen, Gefühle und Wahrnehmungen. Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft und damit eine Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene. Cannabis wird seither nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt.

Hanf ist ebenso als Grundstoff für die Produktion von Seilen und Stoffen bekannt. Wirkstoffarmer Industriehanf darf seit 1999 angebaut und genutzt werden. Der THC-Gehalt darf hierbei einen Wert von 0,2% nicht übersteigen.

Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana

THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) ist die Hauptsubstanz, die den Cannabisrausch auslöst. Nahrungsmittel, die aus Hanf hergestellt werden, dürfen nur einen geringen THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent enthalten, bei Hanfölen sind bis zu 0,75 Prozent erlaubt.
Insgesamt ist durch Züchtungen der Gehalt von THC in den letzten Jahren weltweit gestiegen. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab: die Züchtung, Anbaubedingungen, Streckmittel, Weiterverarbeitung und kann daher stark schwanken.

  • Marihuana (Gras, Weed, Ganja etc.): Getrocknete Blüten und zum Teil Blätter der weiblichen Cannabispflanze. Marihuana enthält durchschnittlich 7 bis 11 Prozent THC, besondere Züchtungen mehr als 20 Prozent.
  • Haschisch (Hasch, Shit, Piece etc.): Harz und andere Pflanzenteile der weiblichen Pflanze, gepresst. Haschisch enthält im Schnitt 11 bis 19 Prozent THC. In Einzelfällen wurden Konzentrationen von bis zu 30 Prozent THC nachgewiesen.
  • Cannabisöl (selten): Der THC-Gehalt liegt bei etwa 30 bis 50 Prozent.
  • Synthetische Cannabinoide werden im Labor hergestellt, ihre Wirkung ist bis zu 600-mal stärker als bei pflanzlichem THC. Sie werden auf Blüten gesprüht oder mit Haschisch (Cannabisharz) vermischt. Die Substanz verteilt sich oft ungleichmäßig. Dies führt dazu, dass Konsumierende die Dosis und die Wirkung nur schwer abschätzen können.

Wirkung

Der Konsum von Cannabis wirkt individuell sehr unterschiedlich und hängt stark von der momentanen Grundstimmung der konsumierenden Personen ab. Allgemeines Wohlbefinden kann sich zur Heiterkeit steigern, Niedergeschlagenheit wird möglicherweise verstärkt.

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Akute Risiken und langfristige Gesundheitsschäden

Einige Risiken von Cannabis stellen sich unmittelbar beim Konsum ein, andere hängen mit einem häufigen bzw. regelmäßigen Konsum zusammen. Zu diesen Risiken zählen:

  • Der Cannabisrausch führt zu eingeschränktem Erinnerungsvermögen, Konzentrationsschwächen und verlängerten Reaktionszeiten.
  • Die schulische und berufliche Leistungsfähigkeit wird dadurch eingeschränkt. Das Unfallrisiko im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz ist erhöht.
  • Unter dem Einfluss von Cannabis steigt die Herzfrequenz und der Blutdruck verändert sich. Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen gehen daher besondere Risiken ein.
  • Cannabisrauchen vor allem in Verbindung mit Tabak in Joints belastet die Atemwege. Chronische Bronchitis oder Krebserkrankungen gehören zu den langfristigen Folgen, die auftreten können.
  • Cannabis kann wie jede andere psychoaktive Substanz abhängig machen. Der Verzicht auf den Konsum kann mit der Zeit schwerfallen. Der Konsum über längere Zeit kann auch körperlich abhängig machen, d.h. beim Absetzen oder Einschränken des Konsums kommt es zu Entzugserscheinungen (zum Beispiel Ruhelosigkeit, Kopfschmerzen).
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Einstiegsdroge Cannabis? - Vom Konsum zur Abhängigkeit

Cannabiskonsum kann zu seelischer und körperlicher Abhängigkeit führen. Bei etlichen Konsumierenden, vor allem Kindern und Jugendlichen, können sich Zeichen seelischer Abhängigkeit auch ohne körperliche Abhängigkeit entwickeln. Konsummenge, Konsumhäufigkeit und individuelle Unterschiede beeinflussen das Risiko, eine Abhängigkeit zu entwickeln.

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Rechtliches

Am 01. April 2024 trat das Cannabisgesetz in Kraft und damit eine regulierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken für volljährige Personen.

Das Gesetz sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen dürfen, im Haushalt dürfen bis zu 50 Gramm gelagert werden. Privater Eigenanbau ist möglich, jedoch müssen die Pflanzen und Cannabisprodukte unzugänglich für Kinder und Jugendliche sein. Die Anzahl von drei lebenden Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

Für Jugendliche sind Besitz, Erwerb und Anbau weiterhin verboten. Jedoch fällt der Strafverfolgungszwang mit dem Cannabisgesetz weg. Das gefunden Cannabis wird einbehalten und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informiert. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben).

Die NRW-Landesregierung hat die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) beschlossen und den dazugehörigen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Zudem stellt ein Erlass klar, wie die im Konsumcannabisgesetz der Bundesregierung vorgeschriebenen Konsumverbote in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen auf Großveranstaltungen umgesetzt werden sollen.

Weitere Informationen zu Gesetzen und Erlassen finden Sie unter

https://www.starkstattbreit.nrw.de/Rechtliches

Hier veröffentlichen wir auch weitere Informationen zu Anbauvereinigungen und Schulungsmöglichkeiten für Präventionsbeauftragte.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Erlaubniserteilung für Anbauvereinigungen gibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:

https://www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen

Hierzu heißt es: "Es sind Bescheinigungen über die Teilnahme an Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erstellung eines Mustercurriculums für die Schulung der Präventionsbeauftragten in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis wird Anfang August 2024 gerechnet."


Cannabis als Arzneimittel

Cannabis wurde bereits vor mehreren Jahrtausenden in China als Heilmittel eingesetzt. Bedingt durch das weltweite Verbot im Laufe des 20. Jahrhunderts sank diese Bedeutung.
Seit dem Jahr 2017 sind die Produkte der Cannabispflanze zur Herstellung von Arzneimitteln zugelassen.

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Geschichte

Die Hanf- bzw. Cannabispflanze kommt ursprünglich aus Asien. Sie wird in chinesischen Lehrbüchern erstmals erwähnt. In China wurde sie bereits vor 6.000 Jahren sowohl als Nutz- und Heilpflanze als auch als Rauschmittel eingesetzt, um bei rituellen Handlungen in Ekstase zu gelangen. Der Hanf hat Europa schließlich über den Mittleren und Nahen Osten erreicht.

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