Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Maßnahmen zur Prävention

Beim Umgang mit Medikamenten ist das elterliche Vorbild wichtig. Eltern und/oder Erziehungsberechtigte sollten ihren eigenen Medikamentenkonsum kritisch hinterfragen. Im Austausch mit ihren Kindern sollten sie darüber sprechen, wie Medikamente wirken und wie schädlich sie sein können.

In der Realität reicht Prävention durch entsprechende Beratung in Apotheken oft nicht aus!
Auch nicht verschreibungspflichtige Mittel bei der Selbstmedikation sind keineswegs frei von Risiken, denn: ein Arzneimittel, für das behauptet wird, es habe keine Nebenwirkungen, hat auch keine Hauptwirkung!

Arzneimittelmissbrauch und -abhängigkeit beginnen zumeist mit inadäquaten Verordnungen, Empfehlungen oder Werbung für die entsprechenden Medikamente. Prävention in ärztlichen Praxen und Apotheken gehört daher zu der nicht delegierbaren Verantwortung. Die Fachkräfte sollten ihren Patientinnen und Patienten daher besonders bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln entsprechende Empfehlungen zur Vermeidung von Missbrauch und Abhängigkeit vermitteln.

Hierzu gehört nach wie vor die dringende Beachtung der 4-K-Regel:

  • Klare Indikation, d.h. Einnahme nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und der/die Patient/-in über Abhängigkeitspotenzial und Nebenwirkungen informiert wurde.
  • Kleinste notwendige Dosis, d.h. Verschreibung kleinster Packungsgrößen sowie konkrete Dosierungsanleitung.
  • Kurze Anwendung, d.h. konkrete Vereinbarung mit Patient/-in über Einnahmedauer, maximal 14 Tage.
  • Kein abruptes Absetzen, um mögliche Entzugserscheinungen zu vermeiden und stattdessen ausschleichend immer niedriger dosieren (vgl. Glaeske 2014).

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