Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Wirkung und Gefahren

Die Nachtschattengewächse gehören zu den halluzinogenen Drogen. Sie werden auch als Biodrogen, biogene Drogen oder Naturdrogen bezeichnet und sind sehr giftig. Die drei wichtigsten Alkaloide, die für die Rauschwirkung verantwortlich sind, sind das Atropin und das Hyoscyamin mit jeweils eher anregender und das Skopolamin mit eher dämpfender Wirkung auf das zentrale Nervensystem (ZNS).

Die Pflanzen werden im frischen oder getrockneten Zustand gegessen, als Tee getrunken oder geraucht. Nachtschattengewächse sind aufgrund natürlicher Wirkstoffschwankungen sehr schwer zu dosieren. Die Wirkung tritt nach etwa 30 - 45 Minuten ein und kann abhängig von der Dosis von fünf Stunden bis zu mehreren Tagen andauern.
Bei allen Konsumierenden werden die Phänomene des Rauschzustandes fast immer als sehr real erlebt: Sie sehen und reden mit Personen, die nicht anwesend sind (im Unterschied zu einem LSD-Rausch), wobei die konsumierende Person sich eher als unbeteiligte Beobachtende empfindet. Hinzu kommen Unruhe und Redseligkeit, ein erhöhter Pulsschlag und die sexuelle Lust kann verstärkt werden. 

Der Konsum berauschender Nachtschattengewächse ist sehr gefährlich. Schon 0,2 Gramm können zu Vergiftungserscheinungen führen.
Typische Anzeichen sind:

  • erweiterte Pupillen, lang anhaltende Lichtempfindlichkeit,
  • gerötete Haut,
  • quälende Mundtrockenheit,
  • allgemeine Erregung,
  • extreme Angstzustände,
  • Halluzinationen und
  • Atemlähmung, die bis zum Tod durch Ersticken führen kann.

Hauptgefahr ist das Auftreten lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen: Das Herz schlägt so schnell, dass es nicht mehr in der Lage ist, den ganzen Körper mit Blut zu versorgen. Einmaliger Konsum von Nachschattengewächsen kann bereits latent vorhandene Psychosen auslösen.
Nachtschattengewächse unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG). Ihr Besitz ist legal (vgl. mindzone.info; drugcom.de).


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