Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Maßnahmen zur Prävention, Behandlung und gesetzlicher Rahmen

Vielen Jugendlichen sind sich der Gefahren des Online-Spielens bewusst: Trotzdem gilt es, das Problembewusstsein zu schärfen und Strategien zu vermitteln, mit denen sie diesen Gefahren begegnen können.

Stärkung von Schutzfaktoren

  • Schutzfaktoren: soziale Unterstützung, Selbstwert, körperliche Gesundheit, aktive Problem- und Stressbewältigung, Grenzen und Regeln;
  • Zeitlimit setzen: Weil die Zeit beim Onlinespiel wie im Flug vergeht, wird häufig nicht bemerkt, wie lange man schon dabei ist. Diese Zeitfalle kann vermieden werden, wenn die Person sich vorher überlegt, wie lange man spielen, chatten oder surfen will.
  • Jugendliche sollten versuchen, ihre Eltern in ihr Hobby einzubeziehen und erklären, was sie am Computer, der Spielkonsole oder aber am Smartphone konkret machen und was genau daran Spaß macht.

Unterstützung von Eltern

  • Transparenz schaffen und Funktion des Internetgebrauchs reflektieren: Eltern müssen sich mehr um die Inhalte kümmern, die von ihren Kindern konsumiert werden und ihnen Alternativen zur Lösung ihrer Probleme aufzeigen.
  • Häuslicher Stress lässt sich am besten durch klare Absprachen vermeiden: so kann z.B. gemeinsam ein verbindlicher Wochenzeitplan für Online-Sitzungen bzw. für die Computernutzung ausgearbeitet werden.
  • Klare Regeln bezüglich privater Internetnutzung, z.B. die Computernutzung zu bestimmten Tageszeiten (z. B. morgens vor der Schule) untersagen. 

Einige gute Projekte und Initiativen:

Behandlung

Nach mehreren Todesfällen aufgrund exzessiven Computerspielens (u.a. Erschöpfung) haben z.B. Südkorea und China spezielle Behandlungszentren bzw. Klinken eingerichtet. In China wurde u.a. versucht, ein Anti-Onlinespiele-Sucht-System einzuführen, indem die im Spiel eingebauten Belohnungen reduziert werden. Ob diese Maßnahme erfolgreich ist, ist fraglich.

Auch in Deutschland wurden aufgrund der wachsenden Nachfrage – insbesondere betroffener Eltern – spezielle Angebote der Sucht- und Jugendhilfe zum Phänomen des exzessiven Computerspielens geschaffen.

Gesetzlicher Rahmen

  • Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verlangt eine Alterskennzeichnung für entwicklungsbeeinträchtigende und eine Indizierung für jugendgefährdende Produkte.
  • Die Alterskennzeichnung ist für den Handel bzw. das Verkaufspersonal bindend. Produkte ohne Alterskennzeichnung dürfen ausschließlich an Erwachsene abgegeben werden.
  • Eine Indizierung hat zur Folge, dass das Produkt nicht mehr öffentlich beworben oder ausgestellt werden darf.

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