Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

Kontrast Leichte Sprache

Schulungsangebote für Präventionsbeauftragte in Cannabis-Anbauvereinigungen

11.07.2024RN

Derzeit erhalten wir als Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW immer wieder Kooperationsanfragen und Schulungsangebote für Präventionsbeauftragte in Cannabis-Anbauvereinigungen durch Fremdanbieter. Auch erhalten wir zahlreiche Anfragen von Personen, die sich zu Präventionsbeauftragten in Anbauvereinigungen zertifizieren lassen wollen.

Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen noch keine Möglichkeit, eine durch das Cannabis-Gesetz geforderte offizielle und zertifizierte Schulung zu erhalten.

 

In Teilen werben private Anbietende mit einer "bereits bestehenden Kooperation mit der Fachstelle für Suchtfragen in Nordrhein-Westfalen" oder einer "landesspezifischen Zertifizierung" für das jeweilige Bundesland.

Die Landesfachstelle Prävention NRW distanziert sich von solchen Aussagen. Es bestehen keine Kooperationen mit privaten Anbietern.

Die Angabe "landesspezifische Zertifizierung" ist für Schulungsinteressenten irreführend. Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen noch keine Möglichkeit, eine durch das Cannabis-Gesetz geforderte offizielle und zertifizierte Schulung zu erhalten.

Rechtssichere Informationen zur Umsetzung des Cannabisgesetzes finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, z.B.:

https://www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zu-anbauvereinigungen

Hier wird wie folgt informiert:

"Wie sind die Beratungs- und Präventionskenntnisse des zu ernennenden Präventionsbeauftragten nachzuweisen?

Es sind Bescheinigungen über die Teilnahme an Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen vorzulegen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erstellung eines Mustercurriculums für die Schulung der Präventionsbeauftragten in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis wird Anfang August 2024 gerechnet."
(MAGS 2024).

Wir informieren an dieser Stelle, sobald das Mustercurriculum und konkrete Vorgaben für zertifizierte Schulungen vorliegen.


HABEN SIE FRAGEN ?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns bei Fragen zu unseren Angeboten, zur Beratung oder Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
Termine in der Jugendberatung nach Vereinbarung

Nehmen Sie Kontakt auf