Fachstelle für Sucht­vorbeugung
Jugend­beratungs­stelle
in Mülheim an der Ruhr

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Beratung als Auflage

Gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und dabei erwischt worden?

Dann kann es sein, dass die Richterin/der Richter, die Jugendgerichtshilfe oder die Schule die Erfüllung einer Auflage ausspricht und die betroffenen Jugendlichen zu einer Beratung schickt.

Die Jugendberatung der ginko Stiftung hat ein Programm zur "Beratung als Auflage" entwickelt. Beratung als Auflage besteht aus bis zu 5 Gesprächen.

Es geht in den Gesprächen um die Auseinandersetzung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit ihrem Drogenkonsum.

Themen können zum Beispiel sein

  • Informationen zu Wirkungen von Drogen und Risiken des Konsums,
  • Rechtliche Aspekte des Konsums,
  • "Safer use"-Regeln,
  • Konsummotive, Motivationen zu konsumieren oder zu reduzieren.

Die Beratung als Auflage ist nach 5 Sitzungen beendet. Bei Bedarf kann die Beratung als "normale" Beratung weitergeführt werden.



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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns bei Fragen zu unseren Angeboten, zur Beratung oder Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
Termine in der Jugendberatung nach Vereinbarung

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