Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Legale Suchtmittel

Die meisten legalen Suchtmittel sind gesellschaftlich akzeptiert. Einige werden als Genussmittel konsumiert. Obwohl ihr Verkauf nicht strafbar ist, können sie insbesondere bei missbräuchlichem Konsum zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Abhängigkeit führen. So sind von Alkohol bundesweit circa 1,65 Millionen Menschen abhängig, etwa 1,69 Millionen konsumieren ihn missbräuchlich (Kraus et. al. 2014).

Wenn von Drogenkonsum gesprochen wird, sind zumeist illegale Suchtmittel gemeint, bei denen Herstellung, Handel und Besitz nach den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes verboten sind.

Suchtmittel im Alltag

Suchtmittel sind in allen Kulturen seit Jahrtausenden bekannt. Sie dienen als Heilpflanzen und Gewürze, als „Zaubermittel" oder Gift. Die berauschende Wirkung mancher „Drogen“ wird bei religiösen Kulten genutzt. Fast jeder Mensch konsumiert sie als „Genussmittel“, auch wenn es nur die tägliche Tasse Kaffee zum Wachwerden oder das Glas Wein in Gesellschaft ist.
Das Risiko, eine Sucht zu entwickeln, hängt - wie zuvor beschrieben - von vielen Faktoren ab, wie z.B. von der Person, vom jeweiligen Umfeld, vom eigentlichen Suchtmittel.

Zahlen : Steuereinnahmen, Ausgaben für Werbung, volkswirtschaftliche Kosten

Rund 17,5 Milliarden Euro setzt allein die Alkoholwirtschaft jährlich um. 85.000 Menschen arbeiten in dieser Branche. Alkoholische Getränke - ausgenommen Wein - sind mit einer Alkoholsteuer belegt, durch die der Staat jährlich rund 3,2 Milliarden Euro einnimmt (BMF 2015). Für die Alkoholwerbung setzt die Alkoholindustrie in Deutschland jährlich circa 543 Millionen Euro ein (Nielsen Media Research, 2014).
Die Arzneimittelindustrie finanziert die Werbung allein für nicht rezeptpflichtige Medikamente mit etwa 600 Millionen Euro jährlich (BAH 2013).

Der missbräuchliche Konsum von Alkohol und Tabak verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Neben Behandlungskosten für alkohol- und tabakbedingte Erkrankungen sind dazu u.a. die Kosten für Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Frühberentung und Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit, aber auch durch  Produktionsausfälle, Belastungen des Gesundheitswesens oder Verkehrsunfälle zu zählen. Die Gesamtkosten allein verursacht durch Alkoholmissbrauch wurden im Jahr 2007 auf bundesweit 26,7 Milliarden Euro geschätzt (Adams/Effertz 2011). Eine weitere Studie geht davon aus, dass allein die medizinischen Kosten zur Behandlung der Nikotinsucht 12,8 Mrd. Euro pro Jahr betragen, die Behandlung der Alkoholabhängigkeit 10,6 Mrd. Euro. Der Volkswirtschaftliche Schaden würde somit noch höher ausfallen (Effertz T, Linder R, Verheyen F. (2014). Europaweit werden die volkswirtschaftlichen Schäden auf über 270 Milliarden Euro geschätzt.


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