Landes­fachstelle Präventionder Sucht­kooperation NRW

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Behandlung - Entzug, Entwöhnung und Substitution

Heroinsucht ist als Krankheit anerkannt, weshalb die Krankenkassen die Behandlung übernehmen. Eine professionelle Behandlung ist dringend geboten, denn ohne fachliche Unterstützung ist es kaum möglich, sich von der Heroinabhängigkeit zu befreien. Den sogenannten "kalten Entzug" halten - ohne ärztliche Hilfe - nur eine kleine Zahl von Abhängigen durch.

Bei der Behandlung steht zunächst die körperliche Abhängigkeit von der Droge im Vordergrund. Dem Körper wird die Droge entzogen, d.h. er wird entgiftet. Das Absetzen des Heroins ist mit starken, unangenehmen Entzugserscheinungen verbunden. Die heroinsüchtige Person kennt diese Symptome aus den Situationen, in denen sie den Stoff nicht rechtzeitig bekommen hat. Ein Heroinentzug wird deshalb in einer Fachklinik durchgeführt.
Die professionelle medizinische Versorgung, unterstützende Medikamente, eine drogenfreie Umgebung und der Kontakt zu Mitbetroffenen erleichtern die Heilung.

Entwöhnung

Ist der Körper drogenfrei, wird die psychische Abhängigkeit behandelt. Um Rückfälle zu vermeiden, muss die abhängige Person lernen, ohne die Droge Heroin auszukommen. Sie muss die tieferen Ursachen ihrer Abhängigkeit erkennen und andere Wege finden, mit Problemen umzugehen. Eine solche Therapie kann in einer Fachklinik oder auch ambulant in Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.

Substitutionsgestützte Behandlung

Seit Mitte der 1990er-Jahre gehört die Substitutionsbehandlung mit Methadon zum Regelangebot innerhalb der (abstinenzorientierten) Hilfen für drogenabhängige Menschen.

Die medikamentengestützte Behandlung soll denjenigen Drogenabhängigen den Ausstieg aus dem Suchtmittelkonsum erleichtern, die durch primär abstinenzorientierte Hilfen nicht erreicht werden können. Vorrangige Ziele der Substitutionsbehandlung sind neben der Verbesserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes die soziale und berufliche Reintegration der Betroffenen als wesentliche Voraussetzung dafür, ein dauerhaftes drogenfreies Leben zu führen.
Von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung der Drogenabhängigen ist die vorgeschriebene psychosoziale Betreuung, die gleichzeitig mit der medikamentösen Behandlung stattfindet.
Der Einführung der Substitutionsbehandlung ging eine Änderung der betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorschriften voraus. Die Anforderungen an die Qualität der medikamentengestützten Behandlung sind in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bzw. in den dazu ergangenen Richtlinien der Bundesärztekammer festgeschrieben. Die Voraussetzungen für die Finanzierung durch die Gesetzliche Krankenversicherung sind in den entsprechenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt.
Um auch schwerstkranken Opioidabhängigen, die von der herkömmlichen Substitutionsbehandlung nicht erreicht werden, eine angemessene Hilfe zukommen zu lassen, wurde im Rahmen einer Arzneimittelprüfstudie die Behandlung dieser Betroffenengruppe mit Diamorphin untersucht. Die Ergebnisse der Studie haben gezeigt, dass diese Behandlung für einen Teil der Schwerstopiatabhängigen hilfreich sein kann.

Diamorphin-Gesetz

Damit Diamorphin als Regelangebot in der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen eingesetzt werden konnte, waren diverse betäubungs- und arzneimittelrechtliche Änderungen notwendig.

Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (Diamorphin-Gesetz) wurde Diamorphin im Juli 2009 ein verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Diamorphin darf seitdem unter staatlicher Aufsicht in Einrichtungen, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen, an Schwerstdrogenabhängige abgegeben werden. Die Behandlung darf nur durch suchttherapeutisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Die Opioidabhängigen müssen mindestens 23 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein und mindestens zwei erfolglose Therapien nachweisen. Durch das Gesetz wurden das Betäubungsmittelgesetz, die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und das Arzneimittelgesetz entsprechend geändert.
Im Jahr 2014 erhielten in Deutschland 77.500 Opioidabhängige eine Substitutionsbehandlung. Allein in Nordrhein-Westfalen haben 25.032 der im Substitutionsregister registrierten Patientinnen und Patienten von 746 substituierenden Ärztinnen und Ärzte ihren Ersatzstoff erhalten (BfArM 2015). Die Substitutionsbehandlung (z.B. mit Methadon) trägt zur gesundheitlich Stabilisierung der Betroffenen bei und fördert damit zugleich ihre berufliche und soziale (Re-)Integration.


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