Gedanken zur Cannabislegalisierung

30.04.2024

Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Damit können Menschen ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen straffrei Cannabis anbauen und konsumieren. Wenn Cannabis als Genusssubstanz in der Gesellschaft ernstgenommen und Cannabiskonsumierende entstigmatisiert werden sollen, benötigt es eine Reflexionsbereitschaft auf allen Seiten. Die Umsetzung des Gesetzes wirft allerdings viele noch offene Fragen auf.

Am 27. März 2024 beteiligte sich Lea Würzinger, Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW, in der Sendung "Agenda" zum Thema "Kontrollierte Freigabe – Wie gehen wir künftig mit Cannabis um?" im Deutschlandfunk.

Der Beitrag ist unter https://www.deutschlandfunk.de/kontrollierte-freigabe-wie-gehen-wir-kuenftig-mit-cannabis-um-dlf-a3bbb825-100.html nachzuhören.

Suchtprävention und Suchthilfesystem

Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtprävention sind als neutrale Anlaufstellen für Beratung und mögliche Überleitung ins Hilfesystem unerlässlich. Es geht in der Suchtprävention längst nicht mehr darum, Konsum zu „verteufeln“, sondern um die Förderung der Lebenskompetenzen, Entstigmatisierung, Vermittlung von Konsumkompetenz und Risikoeinschätzung. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem Einstiegsalter von Konsum – seien es Medien, Zigaretten, Alkohol oder Cannabis. Je früher ein Mensch beginnt, desto risikobehafteter ist die Einnahme.

Folgende Aspekte gilt es einzubeziehen:

  • Suchtprävention ist deutschlandweit sehr unterschiedlich strukturiert. Je nach Bundesland, Kreis und Kommune variieren die Angebote. Die Umsetzung hängt oft davon ab, wie offen und engagiert Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen die Angebote nutzen.
  • Suchtpräventive Arbeit ist keine Pflichtaufgabe – ihre Finanzierung ist vom politischen Stellenwert abhängig.
  • Moderne Suchtprävention kann digitaler, jugendfokussiert bzw. auf alle Altersgruppen umgesetzt werden – das braucht Ressourcen und Personalpower.

Die These, Cannabis sei eine Einstiegsdroge, hält sich hartnäckig. Statistisch ist sie seit Jahren widerlegt. Zudem wird der problematische Umgang mit Tabak und Alkohol in der Gesellschaft verharmlost: Alkohol wirdeher als "Kulturgut" statt als Suchtmittel angesehen – und weniger gefährlich als Cannabis eingestuft. Das Aufwiegen zweier psychoaktiver Substanzen ist jedoch nicht hilfreich. Im Zusammenhang mit Prävention ist ferner der Tabakkonsum zu nennen: dieser besitzt ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Tabakprävention ist auch Cannabisprävention, denn häufig wird Cannabis gemischt mit Tabak konsumiert. Besteht eine Tabakabhängigkeit und ist der Konsum von Cannabis zur Gewohnheit geworden, fällt eine Reduktion des Kosums oder gar eine Abkehr umso schwerer.

Anbauvereinigungen

Ab 01. Juli 2024 sind nach dem Cannabisgesetz Anbauvereinigungen erlaubt. Diese dürfen bis zu 500 Mitglieder ab 18 Jahren aufnehmen. Laut Plan dürfen hier Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und 25 Gramm pro Tag bzw. maximal 50 Gramm pro Monat zum Eigenkonsum erhalten. So angebautes Cannabis darf weder an Jugendliche noch an Nicht-Mitglieder weitergeben oder verkaufen werden. Jegliche Form von Werbung ist ihnen untersagt. Da innerhalb des Vereins nicht gemeinsam konsumiert wird, ist es fraglich, ob eine für Prävention beauftragte Person der Anbauvereinigung in der Lage sein wird, aktiv ein Mitglied, das riskant konsumiert und gar damit aufhören will, begleiten will und kann.

Wer konkret die Schulungen für die Präventionsbeauftragten in NRW wo und in welchem Umfang anbieten wird und welche Kosten hier entstehen, ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass öffentlich geförderte Einrichtungen die Schulungen durchführen. Somit sind eine Anbindung an das Hilfesystem und die Expertise der Suchtprävention gewährleistet.

In NRW regelt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Implementierung der gesetzlichen Vorgaben.

Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Gesetzgebung in NRW und den Inhalten des Cannabisgesetzes:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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