LAG Suchtvorbeugung
Die Landesarbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung NRW (LAG Suchtvorbeugung) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Institutionen und Verbänden auf der Landesebene. Die LAG Suchtvorbeugung existiert seit 1992.
Sie versteht sich als fachliches Gremium für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und ihrer Qualität.
Wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen werden dabei aufgenommen und diskutiert sowie eigenständige Maßnahmen und Publikationen entwickelt. Ein wesentliches Anliegen ist zudem, die Vernetzung und Zusammenarbeit der in Nordrhein-Westfalen agierenden Institutionen zu fördern und ihren Erfahrungsaustausch zu gewährleisten.
Zusammensetzung
- Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe (ÄKNO, ÄKWL)
- Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. (ajs nrw)
- Arbeitsgemeinschaft Prävention NRW (AG Prävention)
- Deutsche Rentenversicherung
- Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW
- DGB NRW
- Geschäftsstelle der Suchtkooperation NRW
- Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.
- Kommunale Spitzenverbände: Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag
- Krankenkassen/-verbände in NRW: AOK NORDWEST, AOK Rheinland/Hamburg, BKK-Landesverband NORDWEST, IKK classic, SVLFG, KNAPPSCHAFT, vdek NRW
- Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW)
- Landesfachstelle Prävention der Suchtkooperation NRW
- Landesjugendring NRW
- Landeskriminalamt NRW
- Landessportbund NRW
- Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (LVR, LWL)
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische)
Beratende Mitglieder
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)
- Ministerium für Schule und Bildung (MSB)
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI)
- Ministerium des Innern (MI)