Rauchverbot an Schulen in NRW

03.01.2005
Im Zuge der anstehenden Neuregelung des Schulgesetzes soll dem Landtag Ende Januar auch ein Entwurf zu einem kompletten Rauchverbot an Schulen zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dieses Verbot soll für SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Schulpersonal gleichermaßen gelten und sich nicht nur auf Raucherecken und Raucherlehrerzimmer sondern auch auf Schulveranstaltungen beziehen. Allerdings sollen auf den Sitzungen der Schulkonferenzen Ausnahmen beschlossen werden können. Im Unterschied zur bestehenden Regelungen soll damit erreicht werden, dass die „Schule ohne Qualm“ in NRW die Regel sein wird, von der gegebenenfalls abgewichen wird und nicht umgekehrt. Das diese Umsteuerung nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten gehen wird, zeigen die praktischen Erfahrungen „Rauchfreier Schulen“ in NRW, wenn beispielsweise rauchende Schüler auf die Nachbargrundstücke ausweichen um der Aufsicht zu entgehen. Die Fachkräfte in der Gesundheitsförderung und Prävention in NRW werden in diesem Zusammenhang vermehrt gefordert sein die Schulkonferenzen zielgerichtet zu unterstützen um sicherzustellen, dass der „Impuls“ des neuen Gesetzes für die Umsetzung präventiver Aktivitäten zur Förderung des Nichtrauchens verstärkt genutzt werden kann: Verbote allein bewirken nichts.

Auszug aus dem Schulgesetz (Entwurf)

§ 54 Schulgesundheit

(5) Auf dem Schulgrundstück sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen untersagt. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks gilt Satz 1 entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz. Branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.


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Aus Düsseldorf: Auf der A 52 in Richtung Essen fahren Sie bis zum Breitscheider Kreuz und dort auf die A3 in Richtung Köln/Oberhausen. Folgen Sie der Beschilderung A52/Essen/Ratingen-Breitscheid. Nehmen Sie die Ausfahrt 25/Breitscheid und fahren Sie Richtung Ratingen/Breitscheid/Mülheim a.d.R.-Süd. Halten Sie sich an der Gabelung links und folgen der B1 in Richtung Mülheim a.d.R./Breitscheid-Nord. Dann biegen Sie links in die Kölner Straße/B1 ab. Folgen Sie der Straße immer weiter geradeaus auf die Obere Saarlandstraße den Berg hoch.

Nach ca. 8 km biegen Sie hinter der Aral-Tankstelle (rechte Seite) links ab auf den Werdener Weg Richtung Stadtmitte, der in die Kaiserstraße übergeht.

Links der Schienen befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich auf der Kaiserstraße 90 die ginko Stiftung für Prävention.

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Der Hauptbahnhof Mülheim ist mit mehreren RE, RB und S-Bahnen erreichbar. Von dort können Sie zu Fuß laufen oder die Straßenbahn 112 nehmen.

Zu Fuß: Dauer ca. 12 Minuten: Sie gehen durch das angrenzende Einkaufzentrum (Forum) hindurch bis zum Ende (Woolworth). Hier nehmen Sie die Treppe nach unten, gehen geradeaus und kommen durch das Gebäude auf den Kaiserplatz. Hier überqueren Sie die Straße (zwei Ampeln). Ab hier laufen Sie parallel der Schienen die Kaiserstraße immer weiter hinauf, auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention - Hausnummer 90 - schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

Mit der Straßenbahn: Zu Fuß bis zum Kaiserplatz. Dort nehmen Sie an der "Haltestelle Kaiserplatz" die Straßenbahn-Linie 112 Richtung "Hauptfriedhof". Nach zwei Haltestellen steigen Sie am "Sportzentrum Süd" aus. In Fahrtrichtung rechts 60 Meter die Straße wieder herunter finden Sie die ginko Stiftung für Prävention gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

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