"K.O.-Tropfen"

Die Substanzen (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Gamma-Butyrolacton) werden aufgrund ihrer betäubenden und einschläfernden Wirkung auch als "K.O.-Tropfen" oder "Vergewaltigungsdroge" bezeichnet (vgl. GBL/GHB).

K.O.-Tropfen werden zur Manipulation von Menschen eingesetzt: die Person, die unbewusst mit ihrem Getränk die Tropfen einnimmt, wird ab einer gewissen Schwellendosis willenlos gemacht, wirkt auf andere wie betrunken und erleidet einem "Filmriss".
Da K.O.-Tropfen farb- und geruchlos sind, ist ihr leicht salziger, seifiger Geschmack vermischt mit einem Getränk nur schwer herauszuschmecken.

Wirkung

K.O.-Tropfen wirken bei einer geringen Dosis zunächst berauschend und enthemmend, machen dann aber schnell willenlos. Die Wirkung tritt nach ca. 10 - 20 Minuten ein und hängt sehr stark von der Dosis ab. Bei höherer Dosis wirken die Substanzen einschläfernd und führen schließlich zur Bewusstlosigkeit.

Wie und wo werden K.O.-Tropfen eingesetzt?

Wenige Milliliter der Substanz reichen aus, um die Opfer zu betäuben. Die Tropfen werden z.B. in einem unbeobachteten Moment in ein Getränk gemischt. Dies passiert in Diskotheken, auf Festivals, in Kneipen, bei öffentlichen und privaten Partys oder auf Volksfesten.
K.O.-Trofen werden meist eingesetzt, um Personen bei einer Vergewaltigung oder einem Überfall wehr- und hilflos zu machen. Bei den Betroffenen kommt es meist auch zu einem Gedächtnisverlust.

Da die Nachweiszeit von GHB/GBL lediglich 12 Stunden beträgt, sollte bei Verdacht auf eine Straftat - z.B. eine Vergewaltigung - schnell eine Untersuchung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erfolgen.

Gesetzliche Regelungen und Vorbeugung

Mit der Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) soll das Verbot von K.O.-Tropfen 2026 in Kraft treten. Durch die Gesetzesänderung sind etwa Inverkehrbringen, Handel und Herstellung verboten. Das betrifft GBL und BDO als Reinstoff und Zubereitungen mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent

Von den Verboten ausgenommen bleibt die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt.

Darüber hinaus soll die Verabreichung von K.O.-Tropfen als eigenständiger Straftatbestand geregelt werden, mit dem Tatpersonen zur Verantwortung gezogen werden können.

Darüber hinaus gilt weiterin zum eigenen Schutz:

  • Offene Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen.
  • Keine Getränke von unbekannten Personen annehmen, allenfalls original verschlossene Flaschen.
  • Getränke immer selbst bestellen und entgegennehmen.
  • Bei einer Einladung zu einem Getränk beim Bestellen und Entgegennehmen dabeisein.
  • Freundinnen und Freunde sollten aufeinander Acht geben (vgl. EDI 2012; LKA NRW 2011).
Kontakt

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Mit dem Auto

Aus Düsseldorf: Auf der A 52 in Richtung Essen fahren Sie bis zum Breitscheider Kreuz und dort auf die A3 in Richtung Köln/Oberhausen. Folgen Sie der Beschilderung A52/Essen/Ratingen-Breitscheid. Nehmen Sie die Ausfahrt 25/Breitscheid und fahren Sie Richtung Ratingen/Breitscheid/Mülheim a.d.R.-Süd. Halten Sie sich an der Gabelung links und folgen der B1 in Richtung Mülheim a.d.R./Breitscheid-Nord. Dann biegen Sie links in die Kölner Straße/B1 ab. Folgen Sie der Straße immer weiter geradeaus auf die Obere Saarlandstraße den Berg hoch.

Nach ca. 8 km biegen Sie hinter der Aral-Tankstelle (rechte Seite) links ab auf den Werdener Weg Richtung Stadtmitte, der in die Kaiserstraße übergeht.

Links der Schienen befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich auf der Kaiserstraße 90 die ginko Stiftung für Prävention.

Aus Essen: Von der A 40 nehmen Sie die Ausfahrt 19 Mülheim-Zentrum/Heißen und fahren ca. 5 km immer geradeaus auf der Essener Straße/B1 in Richtung MH-Zentrum bis zur Ampelkreuzung. Dort biegen Sie links in die Kaiserstraße ab, die Sie knapp 1 km hochfahren. Auf der rechten Seite befindet sich die ginko Stiftung für Prävention, schräg gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd mit Schwimmbad, Sporthalle sowie großem Parkplatz. Um dort zu parken, wenden Sie links an der nächsten Ampelkreuzung in die Gegenrichtung (über die Schienen). 

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Hauptbahnhof Mülheim ist mit mehreren RE, RB und S-Bahnen erreichbar. Von dort können Sie zu Fuß laufen oder die Straßenbahn 112 nehmen.

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Mit der Straßenbahn: Zu Fuß bis zum Kaiserplatz. Dort nehmen Sie an der "Haltestelle Kaiserplatz" die Straßenbahn-Linie 112 Richtung "Hauptfriedhof". Nach zwei Haltestellen steigen Sie am "Sportzentrum Süd" aus. In Fahrtrichtung rechts 60 Meter die Straße wieder herunter finden Sie die ginko Stiftung für Prävention gegenüber der Arbeitsagentur/Sportzentrum Süd.

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